Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Antragstellung
Der Antrag auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist bei der Pensionsversicherung (→ PV) zu stellen.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz