Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Identitätsausweis verloren oder gestohlen

Verlust oder Diebstahl im Inland

  • Erstatten Sie eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.
  • Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

Verlust oder Diebstahl im Ausland

  • Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

Zurück im Inland:

  • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
  • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres