Öko- Wohnbauförderung der Gemeinde Ertl

Antrag auf Gewährung einer Wohnbauförderung der Gemeinde Ertl für die erstmalige Errichtung eines Wohnhauses in der Gemeinde.

Anlässlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland- Wohngebiet, gewährt die Gemeinde Ertl eine Wohnbauförderung in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Errichtungskosten. Diese beträgt je nach Wärmebedarf des neuen Wohngebäudes bis maximal € 4.000,00.

Subventionsansuchen Öko Wohnbauförderung

Subventionsansuchen Öko Wohnbauförderung
Freitag, 03. Juli 2020