Öko- Wohnbauförderung der Gemeinde Ertl
Antrag auf Gewährung einer Wohnbauförderung der Gemeinde Ertl für die erstmalige Errichtung eines Wohnhauses in der Gemeinde.
Anlässlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland- Wohngebiet, gewährt die Gemeinde Ertl eine Wohnbauförderung in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Errichtungskosten. Diese beträgt je nach Wärmebedarf des neuen Wohngebäudes bis maximal € 4.000,00.
Subventionsansuchen Öko Wohnbauförderung
Subventionsansuchen Öko Wohnbauförderung
Mittwoch, 08. Januar 2025