Update Förderungen –Stromspeicher

Voraussetzungen für PV (mit und ohne STROMSPEICHER)
Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit und ohne Stromspeicher, sowie Stromspeicher als Nachrüstung zu bestehenden PV-Anlagen.

Nur auf/in Objekten und Grundstücken im öffentlichen Interesse möglich
- Sozialeinrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Vereinsgebäude
- öffentliche Gebäude
- öffentliche Infrastruktur

KEM muss zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung in einem bestehenden Vertragsverhältnis in der Konzept-, Umsetzungs- bzw. Weiterführungsphase mit der KPC im Auftrag des Klima- und Energiefonds sein.

Förderhöhe Photovoltaik
- 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen + 100 Euro/kWp Zuschlag
- 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen + 100 Euro/kWp Zuschlag
jedoch maximal 40% der anrechenbaren förderfähigen Kosten

Förderhöhe Speicher
- 400 Euro/kWh für 0-5 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 350 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >5 -10 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >10 - 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 250 Euro/kWh für jede weitere kWh >20 kWh nutzbare Speicherkapazität

Sollte der Speicher über eine Notstromfunktionalität zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur verfügen, ist ein Zuschlag von 100 Euro/kWh möglich. 

Einreichfrist
- Ende der KEM Ausschreibung und Zwischendeadline Investprojekte: 23.10.2019, 12:00 Uhr
- Deadline Investitionsprojekte: 28.2.2020, 12:00 Uhr

Wir empfehlen aufgrund der Budgetverfügbarkeit möglichst schon zur Zwischendeadline am 23.10. 2019 Projekte einzureichen. 

Förderungen –Stromspeicher.pdf

Dienstag, 01. Oktober 2019