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Rauschbrandschutzimpfung 2019

Anmeldung der Rinder für die Schutzimpfung gegen Rauschbrand bis 28. Februar 2019 am Gemeindeamt Ertl!

Auf rauschbrandgefährliche Weideplätze, wozu das gesamte Gebiet der Gemeinde Ertl zählt, sollen über vier Monate alte Rinder möglichst nur dann aufgetrieben werden, wenn sie im Weidejahr bis spätestens drei Wochen vor dem Auftrieb der Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurden. Tierhalter, die beabsichtigen, Rinder auf rauschbrandgefährdete Weiden anderer Bundesländer aufzutreiben, müssen die diesbezüglichen veterinärbehördlichen Vorschriften jener Bundesländer beachten.

Eine Unterstützung für an Rauschbrand verendete Rinder gemäß § 60 Tierseuchengesetz (TSG) wird seitens des Bundes nur dann gewährt, wenn das Rind im betreffenden Weidejahr einer vom Land geförderten Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurde, und die von der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt an die AGES IVET Mödling eingesendeten Verdachtsproben eine positive Befundung auf Rauschbrand (Clostridium chauvoei) ergeben.

Kosten: Die Rauschbrand-Schutzimpfung wird durch die kostenlose Beistellung des Impfstoffes vom Land Niederösterreich gefördert.

Folgende Gebühren sind von den Tierbesitzern für die staatlich geförderte Rauschbrandschutzimpfung zu entrichten:
Hofgebühr (1. – 4. Tier inkl.) € 20,00 inkl. 20 % MWSt.  Ab dem 5. Rind € 2,40 inkl. 20 % MWSt. Die Gebühren für die Nachimpfungen sind gleich hoch wie für die Erstimpfung.

Um mit der Rauschbrandschutzimpfung 2019 rechtzeitig beginnen zu können, bitten wir Sie die Anzahl der zu impfenden Tiere bis spätestens 28. Februar 2019 am Gemeindeamt bekanntzugeben.