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Rauschbrand Schutzimpfung 2024

Anmeldung der Rinder zur Schutzimpfung gegen Rauschbrand

Auf rauschbrandgefährliche Weideplätze sollen über vier Monate alte Rinder möglichst nur dann aufgetrieben werden, wenn sie im Weidejahr bis spätestens drei Wochen vor dem Auftrieb der Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurden. Die als rauschbrandgefährliche Weideplätze umschriebenen Gebiete umfassen unter anderem das gesamte Gebiet der Gemeinde Ertl. Unter Weiden sind auch Hausweiden zu verstehen.

Tierhalter, die beabsichtigen, Rinder auf rauschbrandgefährdete Weiden anderer Bundesländer aufzutreiben, müssen die diesbezüglichen veterinärbehördlichen Vorschriften jener Bundesländer beachten.

Eine Unterstützung für an Rauschbrand verendete Rinder gemäß § 60 Tierseuchengesetz (TSG) wird seitens des Bundes nur dann gewährt, wenn das Rind im betreffenden Weidejahr einer vom Land geförderten Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurde, und die von der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt an die AGES IVET Mödling eingesendeten Verdachtsproben eine positive Befundung auf Rauschbrand (Clostridiumchauvoei) ergeben.

Kosten:
Die Rauschbrand-Schutzimpfung wird durch die kostenlose Beistellung des Impfstoffes vom Land Niederösterreich gefördert.
Folgende Gebühren sind von den Tierbesitzern für die staatlich geförderte Rauschbrandschutzimpfung zu entrichten:

Hofgebühr (1. – 4. Tier inkl.) € 20,00 inkl. 20 % MWSt. Ab dem 5. Rind € 2,40 inkl. 20 % MWSt.

Für die Abwicklung der Impfung  ist es notwendig, dass die Rinderbesitzer ehestens der Gemeinde die genaue Stückzahl der gegen Rauschbrand zu impfenden Tiere bekanntgeben. In der Folge kann die zuständige Bezirkshauptmannschaft den Impfstoff rechtzeitig beschaffen.

Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer zu impfenden Rinder ab sofort bis spätestens Freitag, den 23. Februar 2024 am Gemeindeamt Ertl bekannt.

Telefon 07477/7201      E-Mail gemeinde@ertl.gv.at