Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)

Allgemeine Informationen

Im "Zentralen Waffenregister (ZWR)" werden Schusswaffen aller Kategorien registriert. Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es? Kategorie A: verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – "Pumpgun") und Kriegsmaterial, Kategorie B: Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten, Kategorie C: Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.) Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.) Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B, Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie der Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler. 

Zuständige Stelle

Bei der zuständigen Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) kann ein Gesamtdatenauszug der im ZWR auf die Bürgerin/den Bürger registrierten Schusswaffen beantragt werden.
Waffenregisterbescheinigung ONLINE Eine Waffenregisterbescheinigung kann über das Online-Service "Zentrales Waffenregister" über oesterreich.gv.at  mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) auch online kostenfrei beantragt und ausgestellt werden. Im Einzelnen sind dies folgende Informationsmöglichkeiten: Der Ausdruck einer Waffenregisterbescheinigung gemäß § 33 Waffengesetz, Eine Auflistung aller auf die Anfragerin/den Anfrager aktuell registrierten Schusswaffen und Zubehör, Der (erneute) Ausdruck von Registrierungsbestätigungen für Schusswaffen der Kategorie C und D, die während der Übergangsfrist bis 1. Juni 2014 von der Bürgerin/dem Bürger (Anfragerin/Anfrager) selbst mittels Bürgerkarte registriert wurden, Das Online-Service ist gratis und kann jederzeit, auch mehrfach, abgerufen werden.
Hinweis: Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG), 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (1. WaffV), 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (2. WaffV),
Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres