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Volksbegehren „CETA-Volksabstimmung”
Verlautbarung gemäß § 6 Abs. 4 des Volksbegehrengesetzes 2018
Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Jänner 2019 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"CETA-Volksabstimmung"
stattgegeben. Gleichzeitig hat er festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes | 25. März 2019 |
Ende des Eintragungszeitraumes | 1. April 2019 |
Stichtag | 18. Februar 2019 |
Weitere Informationen zu den Volksbegehren und den Eintragungszeiten können Sie den nachstehenden Verlautbarungen entnehmen oder auf http://www.bmi.gv.at/411/start.aspx nachlesen!
Kundmachung Verfügungen.pdf
Kundmachung Verfügungen
Montag, 04. Februar 2019
VB100_Verlautbarung_CETA_V2_Er.pdf
Kundmachung Verlautbarung
Montag, 04. Februar 2019