Provision

Bei erfolgreicher Vermittlung des Abschlusses eines Mietvertrags durch eine Immobilienmaklerin/einen Immobilienmakler ist an diese/diesen eine einmalige Provisionszahlung zu leisten.

Für die Vermittlung eines Mietvertrags müssen sowohl die Mieterin/der Mieter als auch die Vermieterin/der Vermieter in der Regel eine Provision bezahlen, diese ist verhandelbar.

Höchstbeiträge für Provisionszahlungen

Höhe der Maklerprovision
Befristung bis drei Jahre 1 x Bruttomiete + 20 Prozent USt
Befristung über drei Jahre und
unbefristete Mietverträge
2 x Bruttomiete + 20 Prozent USt

Hinweis

Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (exkl. USt)

Vor Mietvertragsabschluss sollten keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf die Provision geleistet werden. Sogenannte Anbote sollten auch nur dann unterschrieben werden, wenn sich die Mieterin/der Mieter sicher ist, dass sie/er die Wohnung unter den im Anbot festgelegten Konditionen mieten möchte.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz