Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Arbeitslosengeld – Meldepflichten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bestimmte Umstände während der Zeit der Arbeitsuche müssen rechtzeitig dem Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet werden.
Betroffene
Personen, die Arbeitslosengeld beziehen
Voraussetzungen
Wer eine neue Arbeit aufgenommen hat, muss dies sofort dem AMS melden. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungen.
Folgende Umstände müssen ohne Verzug, spätestens aber innerhalb einer Woche ab Eintritt des Ereignisses dem AMS bekannt gegeben werden:
- Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse
- Übersiedlungen
- Auslandsaufenthalte
- Krankenstände oder Spitalsaufenthalte
- Jede für den Fortbestand und das Ausmaß des Anspruches maßgebende Änderung
Während eines Auslandsaufenthaltes gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld ("Ruhen"). Unter bestimmten Umständen kann jedoch ein gleichzeitiger Arbeitslosengeldbezug bewilligt werden. Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld – Ruhen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wer die Kontrollmeldetermine beim AMS nicht wahrnimmt, ohne sich mit triftigem Grund zu entschuldigen, verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld ab diesem Tag bis zur persönlichen Wiedermeldung. Unter Umständen verkürzt sich dadurch der Zeitraum, in dem Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Fristen
Die Meldungen an das AMS haben unverzüglich zu erfolgen.
Zuständige Stelle
Die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS). Dies ist im Regelfall die regionale Geschäftsstelle Ihres Wohnsitzes.
Verfahrensablauf
Für Abmeldungen beim AMS aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme oder eines anderen Abmeldegrundes (z.B. Krankenstand oder Auslandsaufenthalt) steht ein Online-Service zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Ihrer individuellen Situation müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Informationen
Online-Ratgeber und -Rechner
- Arbeitslos
- Arbeitssuche – meine persönlichen Internet-Services
- Arbeitslosengeld – Anspruch
- Arbeitslosengeld – Anspruchsdauer
- AMS-Ansprüche im Ausland
- Arbeitsuche in Österreich
- Arbeitsuchend
- Meldepflichten beim AMS
Weiterführende Links
- Meldepflichten (→ AMS)
- Online-Abmeldung (→ AMS)
- eAMS-Konto (→ AMS)
- Selbstkündigung, zumutbare Beschäftigungen, Kontrollmeldeversäumnisse (→ AMS)
- Arbeitslosengeld (→ AMS)
- AMS-Geschäftsstellen
Rechtsgrundlagen
Keine Angaben
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Keine Angaben
Authentifizierung und Signatur
Keine Angaben
Rechtsbehelfe
Keine Angaben
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Keine Angaben
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit