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Kundmachung
über die Verleihung eines
Gemeindewappens und die
Genehmigung der Gemeindefarben
für die Gemeinde Ertl
1212/34-0 Kundmachung 44/92 1992-04-10
Blatt 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. März 1992, ZI. II/1-M-13-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-6, der Gemeinde Ertl das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
"Ein geteilter Schild, oben in Silber ein wachsender roter Löwe, der in seiner rechten Pranke einen belaubten grünen Zweig hält, unten von Blau und Gold geschacht."
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ertl festgesetzten Gemeindefarben "Blau-Gelb-Rot" genehmigt.