NÖ Heizkostenzuschuss 2019/20

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von € 135,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis  30. März 2020 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ 
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Besondere Hinweise:
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle

Antrag.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019

ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019