NATIONALRATSWAHL 2024

Wahltag: Sonntag, 29. September 2024 Stichtag: Dienstag, 9. Juli 2024

Wo kann ich wählen?
Sie erhalten mit Mitte August 2024 per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. Es sind insgesamt 2 Wahlsprengel vorgesehen.


Wo ist mein Wahllokal?
Das Wahllokal ist wie gewohnt im Gemeindeamtshaus (Hauptplatz 1, 3355 Ertl) eingerichtet.


Wann kann ich wählen?
Das Wahllokal in Ertl ist am Sonntag, 29. September 2024 geöffnet. Die Wahlzeit ist von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr.


Wählen im Urlaub / Ausland
Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte in ganz Österreich und auch im Ausland am Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.


Am Wahltag
Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) und ihren personalisierten Abschnitt (von der amtlichen Wahlinformation) ins Wahllokal mitzunehmen. ACHTUNG! Ein elektronsicher Führerschein (mittels eAusweis-App) ist kein gültiger amtlicher Ausweis bei Wahlen!


Wer ist in Ertl bei der Nationalratswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt in Ertl sind alle Personen, die spätestens am Wahltag (29. September 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und dabei am Stichtag (9. Juli 2024)
• einen Hauptwohnsitz in Ertl gemeldet haben
• die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und in der Wählerevidenz eingetragen sind
• und kein Wahlausschlussgrund vorliegt.


Auch Auslandsösterreicher:innen sind wahlberechtigt, wenn sie
• sich mittels Antrag (bis spätestens 8. August 2024 möglich) in die Wählerevidenz eintragen (haben) lassen und
• spätestens am 29. September 2024 das 16. Lebensjahr vollenden und
• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• dem Antrag stattgegeben wird.


Wo und wann kann man in Ertl eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:
• Schriftlich: Gemeinde Ertl Hauptplatz 1, 3355 Ertl
• Internet: www.meinewahlkarte.at
(schriftliche Beantragung - auch Online - nur bis 25. September 2024 möglich!)
• Persönlich: im Gemeindeamtshaus, Hauptplatz 1, 3355 Ertl, zu den folgenden Parteiverkehrszeiten:
• Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
• Dienstag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr


ACHTUNG! Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden und die Beantragung hat durch den Wahlberechtigten selbst zu erfolgen!


Ausstellungsbeginn von Wahlkarten:
• ab 7. September 2024
Ende der Ausstellung von Wahlkarten:
• Schriftlich / Internet: bis Mittwoch, 25. September 2024
• Persönlich: bis Freitag, 27. September 2024 (12:00 Uhr)


Was ist für die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich?
Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein - der elektronische Führerschein kann nicht akzeptiert werden!) nötig.
Für den Fall, dass jemand eine Wahlkarte für eine Wahlkartenwerber abholen möchte, ist dies nur mit einer Vollmacht des Wahlkartenwerbers möglich. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Wahlberechtigten zur Beantragung der Wahlkarte, inklusive Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) und Unterschrift erforderlich. Der Antrag muss auch die Daten des Bevollmächtigten enthalten, welcher sich ebenfalls bei der Abholung der Wahlkarte mittels amtlichen Lichtbildausweises ausweisen muss.


Briefwahl - so geht´s
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die weiße Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Der Wahlkarte ist ein Beiblatt über die Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl beigelegt. Als weitere Beilage finden Sie außerdem eine Aufstellung über die Bewerber:innen der Bundesparteiliste.


Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
• zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert entnehmen, dann
• den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
• den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert geben und in die Wahlkarte zurücklegen
• anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
• die Wahlkarte zukleben
• dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde vor dem 29. September 2024, 17:00 Uhr, einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen oder auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben.
• ACTUNG! Eine Abgabe der Briefwahlkarte bei der Gemeinde ist nicht möglich!
Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.


Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?
• Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
• Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur noch mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
• Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag ihre Stimme abgeben.
• Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert verschlossen sein.
• Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) abgegeben wurde.
• Wenn für Sie bereits eine Wahlkarte ausgestellt ist, darf keine weitere mehr für Sie ausgestellt werden (zB. bei Verlust, ...)