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Kundmachung

über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

Anlässlich der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 wird gemäß § 52 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt II Nr. 188/2017, verlautbart: Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl


Kundmachung Verfügungen.pdf

Kundmachung über Verfügungen
Freitag, 25. August 2017