Gemeinderatswahl 2025

Wahltag: Sonntag, 26. Jänner 2025 Stichtag: Montag, 30. September 2024

Wo kann ich wählen?
Sie erhalten circa Ende November/Anfang Dezember per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. In der Gemeinde Ertl wird es 2 Wahlsprengel geben.

Wo ist mein Wahllokal?

Das Wahllokal ist wie gewohnt im Gemeindeamtshaus Ertl (Hauptplatz 1, 3355 Ertl) eingerichtet.


Wann kann ich wählen?

Das Wahllokal in Ertl ist am Sonntag, 26. Jänner 2025 geöffnet. Die Wahlzeit ist von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr.


Wählen im Urlaub / Ausland
Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag am Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.
ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde einlangen!


Am Wahltag
Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) und Ihren personalisierten Abschnitt (von der amtlichen Wahlinformation) in das Wahllokal mitzunehmen.
ACHTUNG: ein elektronsicherer Führerschein (mittels eAusweis-App) ist kein gültiger amtlicher Ausweis bei Wahlen!


Bin ich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger, die
1. spätestens am 26. Jänner 2025, das 16. Lebensjahr
vollendet haben (also: Geburtsdatum 26.01.2009 und älter),
2. am Stichtag, den 30. September 2024, einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet haben und in der Gemeindewählerevidenz eingetragen sind,
3. vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
ACHTUNG: Auslandsösterreicher und erstmals auch Personen welche einen Nebenwohnsitz bzw. weiteren Wohnsitz in Ertl gemeldet haben sind bei Gemeinderatswahlen nicht wahlberechtigt!


Wählen mit Wahlkarte
Wo und wann kann man in Ertl eine Wahlkarte beantragen?
Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:
Schriftlich: Gemeinde Ertl, Hauptplatz 1, 3355 Ertl
Internet: www.meinewahlkarte.at
Persönlich: Gemeinde Ertl, Hauptplatz 1, 3355 Ertl
Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
ACHTUNG: Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden und die Beantragung hat durch den Wahlberechtigten selbst zu erfolgen!


Ausstellungsbeginn von Wahlkarten
• Voraussichtlich ab Anfang Jänner (KW 2)


Ende der Ausstellung von Wahlkarten
• Schriftlich/Internet: bis Mittwoch, 22. Jänner 2025
• Persönlich: bis Freitag, 24. Jänner 2025 (12:00 Uhr)


Was ist für eine Beantragung einer Wahlkarte erforderlich?
Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) nötig.


Für die schriftlichen Anforderungen (Post, E-Mail) ist die Angabe folgender Daten erforderlich:
• Familienname und Vorname
• Geburtsdatum
• Grund der Verhinderung (z.B. Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
• Wohnsitzadresse in der Gemeinde Ertl zum Zeitpunkt des Stichtages (30. September 2024)
• Telefonnummer oder E-Mail für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
• eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versendet werden soll
• Bei Anträgen, welche per Post oder E-Mail eingebracht werden, ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) beizufügen oder die Nummer des Reisepasses bzw. der Antragscode (Buchstaben/Ziffernkombination) der amtlichen Wahlinformation anzuführen.


Briefwahl – so geht´s:
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die weiße Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert und ein Überkuvert.


Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
• zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert entnehmen, dann
• den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
• den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert geben und in die Wahlkarte zurücklegen
• anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben und schließlich,
• die Wahlkarte zukleben
• die Wahlkarte in das Überkuvert stecken und
• dafür sorgen, dass das verschlossene Überkuvert samt Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde (Hauptplatz 1, 3355 Ertl) vor dem 26. Jänner 2025, 06:30 Uhr, einlangt.


Was haben Sie allgemein zu beachten?
• Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
• Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben!
• Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert muss verschlossen sein!
• Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) muss abgegeben werden!
• Wenn für Sie bereits eine Wahlkarte ausgestellt ist, darf keine weitere mehr für Sie ausgestellt werden (zB. bei Verlust, ...)!