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Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen"
Verlautbarung gemäß § 6 Abs. 4 des Volksbegehrengesetzes 2018
Der Bundesminister für Inneres hat am 15. November 2018 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Für verpflichtende Volksabstimmungen"
stattgegeben. Gleichzeitig hat er festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes | 25. März 2019 |
Ende des Eintragungszeitraumes | 1. April 2019 |
Stichtag | 18. Februar 2019 |
Weitere Informationen zu den Volksbegehren und den Eintragungszeiten können Sie den nachstehenden Verlautbarungen entnehmen oder auf http://www.bmi.gv.at/411/start.aspx nachlesen!
Kundmachung Verfügungen.pdf
Kundmachung Verfügungen
Montag, 04. Februar 2019
Kundmachung Für verpflichtende Volksabstimmungen.pdf
Montag, 04. Februar 2019