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Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen"

Verlautbarung gemäß § 6 Abs. 4 des Volksbegehrengesetzes 2018

Der Bundesminister für Inneres hat am 15. November 2018 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung 

    "Für verpflichtende Volksabstimmungen"

stattgegeben. Gleichzeitig hat er festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes25. März 2019
Ende des Eintragungszeitraumes1. April 2019
Stichtag18. Februar 2019

Weitere Informationen zu den Volksbegehren und den Eintragungszeiten können Sie den nachstehenden Verlautbarungen entnehmen oder auf http://www.bmi.gv.at/411/start.aspx nachlesen!

Kundmachung Verfügungen.pdf

Kundmachung Verfügungen
Montag, 04. Februar 2019