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KUNDMACHUNG

über die Ernennung der Mitglieder der Wahlbehörden zur Nationalratswahl 2019

Gemäß § 15 Abs. 5 NRWO - Nationalrats- Wahlordnung, wurden laut der beigefügten Kundmachung zu Mitglieder der Wahlbehörden für die Nationalratswahl 2019 ernannt. (Vorsitzende, Stellvertreter, Beisitzer, Ersatzbeisitzer und Vertrauenspersonen der Wahlbehörden)

Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörden.pdf

Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörden
Freitag, 26. Juli 2019