KUNDMACHUNG
über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 183/2019, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages"
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:
§1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 29.September 2019 festgesetzt.
§3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2019 bestimmt.“
Kundmachung NRW Ausschreibung.pdf
Kundmachung über die Ausschreibung der Nationalratswahl 2019
Montag, 08. Juli 2019