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Kundmachung
Über die Ernennung der Mitglieder der Wahlbehörden und der Vertrauenspersonen
Gemäß § 15 Abs. 5 NRWO Nationalrats- Wahlordnung werden die Mitglieder (Vorsitzender, Vorsitzender-Stellvertreter, Beisitzer und Ersatzbeisitzer) der Wahlbehörden und die Vertrauenspersonen der Gemeinde Ertl bekanntgemacht.
NX20X_Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörden.pdf
Kundmachung der Wahlbehörden
Freitag, 11. August 2017