Bürgerinformation über die Gefahrenhinweiskarte
Bürgerinformation über die Gefahrenhinweiskarte „Rutschprozesse“ und die Gefahrenhinweiskarte „Sturzprozesse“ für das Gebiet der Gemeinde Ertl
In der Vergangenheit sind in Niederösterreich zahlreiche Rutschungen, Steinschläge und Felsstürze aufgetreten, die beträchtliche Schäden an Häusern, Infrastruktur sowie an land- und forstwirtschaftlichen Flächen verursacht haben. Da mit dem Auftreten solcher Prozesse ist auch in Zukunft zu rechnen ist, hat die Abteilung Geologischer Dienst des Landes Niederösterreich, in einem fünfjährigen Forschungsprojekt für alle Gemeinden Gefahrenhinweiskarten für Rutschungen und Stürze erstellt.
Damit sollen Schäden und Risiken durch Rutschungen und Stürze insbesondere in Siedlungsbereichen und an Straßen minimiert werden.
Mit diesen Karten kann in allen Gemeinden flächendeckend eine Aussage zur Gefährdungssituation gemacht und somit ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung künftiger Schadensereignisse geleistet werden. Bei künftigen Flächenwidmungs- und Bauverfahren sind diese Karten verpflichtend zu berücksichtigen.
Die Karten geben flächendeckend Auskunft über die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch Rutschungen. Sie berücksichtigen die Entstehung von Rutschungen, nicht aber deren Reichweite. Die Einschätzung der Gefährdung wird
in drei Gefährdungsklassen gegliedert:
Weiße Bereiche:
Hier ist durch den Raumplaner zu prüfen, ob augenscheinliche Hinweise auf Rutschprozesse vorhanden sind. Das können wellige Oberflächen, sehr
feuchte Dellen im Hangbereich, leicht sichtbare Gebäudeschäden u. ä. sein. Im Zweifelsfall ist der Geologische Dienst des Landes NÖ zur Begutachtung heranzuziehen.
Gelbe Bereiche:
Gelbe Bereiche können als Bereiche mit einer mittleren Gefährdungswahrscheinlichkeit eingestuft werden. Für jene Bereiche hat sich der Geologische Dienst des Landes NÖ bereit erklärt, bei einem Lokalaugenschein genauere Erkundungen und Begutachtungen durchzuführen und das Ausmaß der Gefährdung zu beurteilen.
Orange Bereiche:
Diese haben eine darart hohe Wahrscheinlichkeit für Rutschungsgefährdung, dass für geplante Widmungen, Errichtung von Gebäuden, bauliche Anlagen, Straßen u. v. m. ein Gutachten von einer einschlägig fachkundigen Person (Geologe/in, Geotechniker/in) eingeholt werden muss. Um zukünftig möglichen Naturgefahren aus dem Weg zu gehen liegt es in der Verantwortung der Baubehörde, vor neuen Widmungen und Errichtungen verschiedenster Gebäude und baulicher Anlagen, als Werkzeug die Gefahrenhinweiskarten zur Hand zu nehmen.
Die Gefahrenhinweiskarten liegen am Gemeindeamt Ertl auf und es kann während der Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Ertl Sturzprozesse.pdf
Ertl Sturzprozesse.pdf
Mittwoch, 08. Juni 2016
Ertl Rutschprozesse.pdf
Ertl Rutschprozesse.pdf
Mittwoch, 08. Juni 2016